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Allgemeine Geschäftsbedingungen

So kommen wir ins Geschäft

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und _phonos als Verwender von AGB gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande durch das Angebot von _phonos und die zeitnahe Annahme durch den Kunden. Vom Kunden nach Vertragsschluss gewollte Änderungen stellen neue Aufträge dar, welche – sofern hieraus ein Mehraufwand erwächst – gesondert zu vergüten sind.

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_phonos lehnt die Annahme von Aufträgen ab, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder pornografische, rassistische bzw. sonstige diskriminierende Inhalte haben.

3. Leistung, Honorar

_phonos erbringt ihre Leistungen gemäß den Spezifikationen ihres Angebotes. Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn diese (z. B. bei Programmierungsarbeiten) technisch notwendig und für den Kunden zumutbar sind, weil der angestrebte Präsentations- und Gebrauchszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

Der Honoraranspruch von _phonos wird nach Erstellung der einzelnen Leistungsabschnitte fällig. _phonos ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Alle Leistungen von _phonos, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von _phonos. Hier erfolgt eine Berechnung nach Stunden gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von _phonos. Alle _phonos erwachsenden Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, Reisen oder außergewöhnliche Versandkosten) sind vom Kunden zu ersetzen. Für Reisen mit dem eigenen PKW werden 0,50 € zzgl. MwSt. je gefahrenen Kilometer berechnet, für angemietete PKW die tatsächlich anfallenden Kosten. Kostenvoranschläge von _phonos sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von _phonos veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird _phonos den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4. Präsentation

Für die angeforderte Teilnahme an Präsentationen steht _phonos ein angemessenes Honorar zu, das den Personal- und Sachaufwand von _phonos für die Präsentation sowie die Kosten von Fremdleistungen deckt. Erhält _phonos nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von _phonos, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von _phonos; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr nach Aufforderung von _phonos zurückzusenden. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von _phonos gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist _phonos berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist nicht zulässig.

5. Mitwirkungspflichten

Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, welcher die Durchführung des Vertragsverhältnisses sachverständig begleitet und zur Abgabe verbindlicher Erklärungen berechtigt ist.

Soweit die Leistungserbringung darüber hinaus von der Mitwirkung des Kunden abhängt, hat der Kunde diese binnen angemessener Frist zu erbringen. Insbesondere hat er _phonos alle Informationen, Daten und Materialien, die für die Leistungserbringung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Einzubindende Texte, Bilder, Grafiken und andere Materialien sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format auszuhändigen.

Betrifft die Leistung den Internetauftritt des Kunden, so benennt dieser einen Server, auf welchem die Website zum Abruf bereitgehalten werden soll.

Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Leistungszeit nach Ziffer 6 um die Zeit verlängert, in der er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

6. Leistungszeit

Es gelten die vereinbarten Leistungsfristen. Liefert _phonos nicht innerhalb der Leistungsfrist, hat der Kunde _phonos eine Nachfrist von wenigstens 14 Tagen einzuräumen, welche mit Zustellung seines Mahnschreibens beginnt.

Ist _phonos aufgrund eines außerhalb ihres Risikobereiches liegenden, unabwendbaren Ereignisses wie Streik, Krieg, Naturkatastrophen außerstande, ihre Leistungen fristgerecht zu erbringen, verlängert sich die Leistungsfrist bis zum Fortfall des hindernden Ereignisses.

7. Abnahme

Alle Leistungen von _phonos (auch Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden nach Erhalt zu überprüfen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der 14 Tage gilt die Leistung als abgenommen. Für nicht offensichtliche Mängel gilt die Regelung des § 634 a I BGB.

_phonos ist berechtigt, die Teilabnahme für einzelne, funktional in sich abgeschlossene Bestandteile ihrer Leistung zu verlangen.

8. Gewährleistung

Im Falle des Vorliegens von Mängeln hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

9. Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden die nicht Leben, Körper und Gesundheit umfassen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Haftet _phonos, so ist ihre Haftung beschränkt auf den Auftragswert laut Angebot.

Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt _phonos keinerlei Haftung.

Für einen etwaigen Datenverlust übernimmt _phonos keinerlei Haftung. Der Kunde hat für die Sicherung seiner Daten selbst Sorge zu tragen und hält _phonos von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.

10. Wettbewerbsrecht, Kennzeichenschutz und andere Rechtsverletzungen

Für die Einhaltung der für eine Werbemaßnahme relevanten gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde hat eine von _phonos vorgeschlagene Werbemaßnahme/vorgeschlagenes Kennzeichen erst dann freizugeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen/ kennzeichenrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme/Verwendung des Kennzeichens verbundene Risiko selbst zu tragen.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von _phonos Ã¼berprüfen lassen. _phonos veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

Für den Fall, dass _phonos selbst wegen Durchführung seiner Werbemaßnahme/Verwendung eines Kennzeichens in Anspruch genommen wird, hält der Kunde _phonos schadlos. Von finanziellen oder sonstige Nachteilen, die _phonos aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen, hält der Kunde _phonos schadlos.

11. Aufrechnungsverbot

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

12. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von _phonos einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, elektronische Daten), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von _phonos und können von _phonos jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrags – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars jedoch das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.

Erfolgt die Ãœbergabe erkennbar zum Zwecke der Ãœbereignung (z. B. gedrucktes Werbematerial), so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von _phonos.

Ohne gegenteilige Vereinbarung mit _phonos darf der Kunde die Leistungen von _phonos nur selbst, ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und nur für die vereinbarte Dauer des Agenturvertrages nutzen.

Betrifft die Leistung den Internetauftritt des Kunden räumt _phonos dem Kunden das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website im Internet öffentlich zugänglich zu halten.

Für die Nutzung von Leistungen von _phonos, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung von _phonos erforderlich. Dafür steht _phonos und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der zwischen dem Kunden und _phonos geschlossenen Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

Aus technischen Gründen zur Verfügung gestellte Feindaten, offene Layoutdaten oder Quellcodes sind nach vertragsgemäßer Nutzung unaufgefordert zu vernichten. Eine Archivierung oder Weiterleitung an Dritte ist untersagt.

13. Kennzeichnung und Werbung

_phonos ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf _phonos und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Für ihre eigene Werbung darf sie auf ihre im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen hinweisen. Insbesondere ist sie dazu berechtigt, auf erstellte Internetseiten einen Link auf das Angebot von _phonos anzubringen und den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen. Diese Rechte gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und _phonos ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von _phonos. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen _phonos und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten gilt das für den Sitz von _phonos Ã¶rtlich und sachlich zuständige Gericht.


Stand: 1. Oktober 2020

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