Allgemeine Geschäftsbedingungen
So kommen wir ins Geschäft
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und _phonos als Verwender von AGB gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch das Angebot von _phonos und die zeitnahe Annahme durch den Kunden. Vom Kunden nach Vertragsschluss gewollte Änderungen stellen neue Aufträge dar, welche – sofern hieraus ein Mehraufwand erwächst – gesondert zu vergüten sind.
_phonos lehnt die Annahme von Aufträgen ab, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder pornografische, rassistische bzw. sonstige diskriminierende Inhalte haben.
3. Leistung, Honorar
_phonos erbringt ihre Leistungen gemäß den Spezifikationen ihres Angebotes. Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn diese (z. B. bei Programmierungsarbeiten) technisch notwendig und für den Kunden zumutbar sind, weil der angestrebte Präsentations- und Gebrauchszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Der Honoraranspruch von _phonos wird nach Erstellung der einzelnen Leistungsabschnitte fällig. _phonos ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Alle Leistungen von _phonos, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von _phonos. Hier erfolgt eine Berechnung nach Stunden gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von _phonos. Alle _phonos erwachsenden Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, Reisen oder außergewöhnliche Versandkosten) sind vom Kunden zu ersetzen. Für Reisen mit dem eigenen PKW werden 0,50 € zzgl. MwSt. je gefahrenen Kilometer berechnet, für angemietete PKW die tatsächlich anfallenden Kosten. Kostenvoranschläge von _phonos sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von _phonos veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird _phonos den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
4. Präsentation
Für die angeforderte Teilnahme an Präsentationen steht _phonos ein angemessenes Honorar zu, das den Personal- und Sachaufwand von _phonos für die Präsentation sowie die Kosten von Fremdleistungen deckt. Erhält _phonos nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von _phonos, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von _phonos; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr nach Aufforderung von _phonos zurückzusenden. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von _phonos gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist _phonos berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist nicht zulässig.
5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, welcher die Durchführung des Vertragsverhältnisses sachverständig begleitet und zur Abgabe verbindlicher Erklärungen berechtigt ist.
Soweit die Leistungserbringung darüber hinaus von der Mitwirkung des Kunden abhängt, hat der Kunde diese binnen angemessener Frist zu erbringen. Insbesondere hat er _phonos alle Informationen, Daten und Materialien, die für die Leistungserbringung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Einzubindende Texte, Bilder, Grafiken und andere Materialien sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format auszuhändigen.
Betrifft die Leistung den Internetauftritt des Kunden, so benennt dieser einen Server, auf welchem die Website zum Abruf bereitgehalten werden soll.
Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Leistungszeit nach Ziffer 6 um die Zeit verlängert, in der er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
6. Leistungszeit
Es gelten die vereinbarten Leistungsfristen. Liefert _phonos nicht innerhalb der Leistungsfrist, hat der Kunde _phonos eine Nachfrist von wenigstens 14 Tagen einzuräumen, welche mit Zustellung seines Mahnschreibens beginnt.
Ist _phonos aufgrund eines außerhalb ihres Risikobereiches liegenden, unabwendbaren Ereignisses wie Streik, Krieg, Naturkatastrophen außerstande, ihre Leistungen fristgerecht zu erbringen, verlängert sich die Leistungsfrist bis zum Fortfall des hindernden Ereignisses.
7. Abnahme
Alle Leistungen von _phonos (auch Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden nach Erhalt zu überprüfen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der 14 Tage gilt die Leistung als abgenommen. Für nicht offensichtliche Mängel gilt die Regelung des § 634 a I BGB.
_phonos ist berechtigt, die Teilabnahme für einzelne, funktional in sich abgeschlossene Bestandteile ihrer Leistung zu verlangen.
8. Gewährleistung
Im Falle des Vorliegens von Mängeln hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
9. Haftung
Schadenersatzansprüche des Kunden die nicht Leben, Körper und Gesundheit umfassen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftet _phonos, so ist ihre Haftung beschränkt auf den Auftragswert laut Angebot.
Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt _phonos keinerlei Haftung.
Für einen etwaigen Datenverlust übernimmt _phonos keinerlei Haftung. Der Kunde hat für die Sicherung seiner Daten selbst Sorge zu tragen und hält _phonos von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
10. Wettbewerbsrecht, Kennzeichenschutz und andere Rechtsverletzungen
Für die Einhaltung der für eine Werbemaßnahme relevanten gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde hat eine von _phonos vorgeschlagene Werbemaßnahme/vorgeschlagenes Kennzeichen erst dann freizugeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen/ kennzeichenrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme/Verwendung des Kennzeichens verbundene Risiko selbst zu tragen.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von _phonos überprüfen lassen. _phonos veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Für den Fall, dass _phonos selbst wegen Durchführung seiner Werbemaßnahme/Verwendung eines Kennzeichens in Anspruch genommen wird, hält der Kunde _phonos schadlos. Von finanziellen oder sonstige Nachteilen, die _phonos aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen, hält der Kunde _phonos schadlos.
11. Aufrechnungsverbot
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
12. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von _phonos einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, elektronische Daten), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von _phonos und können von _phonos jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrags – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars jedoch das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
Erfolgt die Übergabe erkennbar zum Zwecke der Übereignung (z. B. gedrucktes Werbematerial), so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von _phonos.
Ohne gegenteilige Vereinbarung mit _phonos darf der Kunde die Leistungen von _phonos nur selbst, ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und nur für die vereinbarte Dauer des Agenturvertrages nutzen.
Betrifft die Leistung den Internetauftritt des Kunden räumt _phonos dem Kunden das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website im Internet öffentlich zugänglich zu halten.
Für die Nutzung von Leistungen von _phonos, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung von _phonos erforderlich. Dafür steht _phonos und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der zwischen dem Kunden und _phonos geschlossenen Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Aus technischen Gründen zur Verfügung gestellte Feindaten, offene Layoutdaten oder Quellcodes sind nach vertragsgemäßer Nutzung unaufgefordert zu vernichten. Eine Archivierung oder Weiterleitung an Dritte ist untersagt.
13. Kennzeichnung und Werbung
_phonos ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf _phonos und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Für ihre eigene Werbung darf sie auf ihre im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen hinweisen. Insbesondere ist sie dazu berechtigt, auf erstellte Internetseiten einen Link auf das Angebot von _phonos anzubringen und den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen. Diese Rechte gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und _phonos ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von _phonos. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen _phonos und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten gilt das für den Sitz von _phonos örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Stand: 1. August 2026
16. Besondere Bedingungen für die Vermietung von Edgar – Raum für dich
16.1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die nachfolgenden besonderen Bedingungen gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche Überlassung von „Edgar – Raum für dich“, Voßstraße 20, 30161 Hannover, unabhängig davon, ob der Mieter als Verbraucher oder Unternehmer handelt. Die vorstehenden Ziffern 1 bis 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die dort geregelten Leistungen gegenüber Geschäftskunden und finden auf die Vermietung von Edgar keine Anwendung, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich für Mietzeit, Mietpreis, Nutzungszweck und gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen sind das jeweilige Angebot und die Buchungsbestätigung. Eine Buchung wird verbindlich, sobald _phonos sie in Textform bestätigt hat.
16.2 Nutzung des Raumes
Edgar darf nur zu dem vereinbarten Zweck genutzt werden. Die Nutzung ist grundsätzlich auf höchstens zwölf Personen beschränkt. Eine höhere Personenzahl bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von _phonos. Eine Überlassung oder Weitervermietung des Raumes an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von _phonos nicht gestattet. Im gesamten Innenbereich besteht Rauchverbot. Auf die Hausgemeinschaft und die Nachbarschaft ist insbesondere hinsichtlich der Lautstärke Rücksicht zu nehmen. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke bedürfen der vorherigen Absprache mit _phonos.
16.3 Mietzeit, Aufbau und Abbau
Die vereinbarte Mietzeit umfasst sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen Zeiten, insbesondere Vorbereitung, Aufbau, Durchführung und Abbau. Der Raum ist spätestens mit Ablauf der gebuchten Mietzeit im vereinbarten Zustand zurückzugeben. Wird die gebuchte Mietzeit überschritten, wird jede angefangene zusätzliche Stunde als volle Stunde nach dem für die Buchung geltenden Stundensatz berechnet. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur möglich, sofern dadurch keine nachfolgende Buchung oder andere Nutzung beeinträchtigt wird.
16.4 Mietpreis und Zahlung
Der Mietpreis und die Preise gegebenenfalls vereinbarter Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Buchungsbestätigung. Nach verbindlicher Buchung stellt _phonos eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der gebuchten Mietzeit vollständig zu zahlen. Wird eine Buchung weniger als 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin vorgenommen, ist der Rechnungsbetrag mit Erhalt der Rechnung fällig und spätestens vor Beginn der Nutzung vollständig zu zahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen können im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart werden. Insbesondere kann _phonos regelmäßig buchenden Kunden ein abweichendes Zahlungsziel einräumen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
16.5 Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung ist in Textform mitzuteilen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei _phonos.
Bei einer Stornierung werden folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises berechnet:
-
bis einschließlich 14 Kalendertage vor Beginn der Mietzeit: kostenfrei,
-
13 bis 7 Kalendertage vor Beginn der Mietzeit: 50 Prozent,
-
weniger als 6 Kalendertage vor Beginn der Mietzeit: 100 Prozent.
Die Stornopauschalen beziehen sich auf den vereinbarten Mietpreis für den Raum. Gesondert vereinbarte Zusatzleistungen werden nur insoweit berechnet, als hierfür bereits Kosten entstanden sind oder gegenüber Dritten keine kostenfreie Stornierung mehr möglich ist. _phonos rechnet ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Raumes für den betreffenden Zeitraum auf die Stornopauschale an. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass _phonos infolge der Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
16.6 Kostenlose Umbuchung
Eine Buchung kann einmalig bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit ohne Umbuchungsgebühr auf einen anderen verfügbaren Termin verschoben werden. Der Ersatztermin soll grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin liegen. Die Umbuchung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und wird erst durch Bestätigung von _phonos in Textform verbindlich. Für den Ersatztermin wird der bereits gezahlte Mietpreis vollständig angerechnet. Werden für den Ersatztermin zusätzliche Mietzeiten oder Zusatzleistungen gebucht, sind die entsprechenden Mehrkosten zu zahlen. Eine weitere kostenlose Umbuchung ist ausgeschlossen. Wird der Ersatztermin anschließend storniert, gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 16.5. Die dabei anfallende Stornopauschale darf jedoch nicht niedriger sein als diejenige, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Umbuchung bei einer Stornierung des ursprünglichen Termins angefallen wäre.
16.7 Pflichten des Mieters und Durchführung von Veranstaltungen
Der Mieter ist für die von ihm durchgeführte Veranstaltung und deren Inhalte verantwortlich. Soweit für die geplante Nutzung behördliche Genehmigungen, Anmeldungen oder sonstige Rechte erforderlich sind, obliegt deren rechtzeitige Einholung dem Mieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für gegebenenfalls erforderliche urheberrechtliche Nutzungsrechte oder Meldungen bei Verwertungsgesellschaften.
Gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen sowie Vorgaben zum Brand- und Gesundheitsschutz sind einzuhalten.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Gäste, Teilnehmer, Mitarbeiter und sonstigen von ihm eingelassenen Personen diese Bedingungen beachten. Eine Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken ist ausgeschlossen.
16.8 Zustand des Raumes, Reinigung und Schäden
Der Raum sowie das zur Verfügung gestellte Mobiliar und die technische Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Nach Ende der Nutzung sind mitgebrachte Gegenstände und Abfälle zu entfernen. Der Raum ist in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zurückzugeben. Die bei vertragsgemäßer Nutzung übliche Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.
Entsteht aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzung ein zusätzlicher Reinigungsaufwand, kann _phonos die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten beziehungsweise den nachgewiesenen zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung stellen. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von ihm oder von Personen verursacht werden, denen er im Zusammenhang mit seiner Buchung Zutritt zu Edgar ermöglicht hat. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch gilt nicht als Schaden. Schäden, Funktionsstörungen oder sonstige Beeinträchtigungen sind _phonos unverzüglich mitzuteilen.
16.9 Nichtverfügbarkeit des Raumes
Kann phonos den Raum aufgrund eines Umstandes, den _phonos nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder einer kurzfristig eingetretenen und nicht vorhersehbaren Unbenutzbarkeit des Raumes, nicht zur Verfügung stellen, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises für die ausgefallene Nutzung. Bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Nutzung werden erstattet. Soweit möglich, kann phonos dem Mieter alternativ einen Ersatztermin anbieten. Der Mieter ist nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
16.10 Gesetzliche Verbraucherrechte
Soweit der Mieter Verbraucher ist, bleiben sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte unberührt. Soweit bei der jeweiligen Art des Vertragsschlusses ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben informiert.
Stand: 1. August 2026
