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Reglement HÖREN! Online

Stand: Dezember 2020

1. Gegenstand und Ziel

HÖREN! Online ist ein Musikwettbewerb, bei dem die Teilnehmer*innen Musikstücke, die sie für besonders vorstellenswert halten, den übrigen Teilnehmer*innen zur Abstimmung stellen. Hierzu reichen sie das jeweilige Musikstück vor dem Wettbewerb als mp3-Datei ein. 

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Ziel des UNESCONTEST ist es, in einer Zeit, in der musikalische Entdeckungen durch Algorithmen vorgeschlagen werden, das Digging – also das „Schürfen“ nach „Musiknuggets“ – das sich vor allem in der jüngeren Zielgruppe als alternative Form musikalischer Wertschätzung etabliert hat, zum Gegenstand eines Musikwettbewerbs zu machen und „Musikschätze“ einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Dies können bereits veröffentlichte oder noch unveröffentlichte Songs sein.


Die eingereichten Musikstücke werden abstrakt visualisiert, Videoclips sind nicht zulässig, um die Bewertung der musikalischen bzw. gesanglichen Aspekte nicht zu verfälschen. Auf einer eigenen YouTube-Playlist können die eingereichten Musikstücke allerdings anschließend mit Videoclip (falls vorhanden) abgerufen werden.

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Durch die Kombination eines Wettbewerbs für Musikschaffende und Musikliebhaber*innen soll eine Community entstehen, die nicht von Konsummechanismen, sondern von Respekt und Wertschätzung geprägt ist.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahre, die sich mit Klarnamen für den HÖREN! Online Newsletter anmelden, mit dem sie regelmäßig über die aktuellen Teilnahmebedingungen und -fristen informiert werden. Mit der Teilnahme an HÖREN! Online willigen die Teilnehmer*innen ein, per Zoom oder ggf. einer anderen Videokonferenzsoftware in Bild und Ton am Online-Stream teilzunehmen. Außerdem willigen sie ein, dass ein Screenshot oder ein von ihnen zur Verfügung gestelltes Foto für die „Hall of Fame“ des Wettbewerbs und in Glückwunsch-Postings in den sozialen Netzwerken verwendet werden darf.

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Musikschaffende, die sich an dem Wettbewerb beteiligen, räumen dem Veranstalter durch ihre Teilnahme das Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an den eingereichten Musikstücken für die Zwecke der Wettbewerbsdurchführung ein. Dies umfasst die Aufführung des Musikstücks während des Livewettbewerbs, die Verwendung von Auszügen für einen Schnelldurchlauf sowie den Abruf der Wettbewerbsaufzeichnung auf YouTube.

3. Teilnahme und Verbindlichkeit

Für jede Folge von HÖREN! Online werden die Abonnent*innen des Newsletters über die verbindlichen Teilnahmebedingungen und -fristen informiert. Aus allen Anmeldungen, die fristgerecht eingehen, werden die Teilnehmer*innen der jeweilen Folge von HÖREN! Online mithilfe eines Zufallsgenerators ermittelt. Dabei werden zwei Töpfe gebildet, einer mit Musikschaffenden und einer mit "Diggern". Das Starterfeld setzt sich aus diesen beiden Töpfen im Verhältnis 50:50 zusammen.


Über den Ausgang des Losverfahrens werden die Teilnehmer*innen im Newsletter und einem speziellen Auslosungsvideo in den Sozialen Netzwerken informiert. Mit dem Upload eines Musikstücks im mp3-Format erklären die Teilnehmer*innen ihre Teilnahme an der nächsten Folge von HÖREN! Online für verbindlich. Die Zusendung muss spätestens 4 Tage vor der nächsten Folge von HÖREN! Online erfolgen. Später eingehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt.


Sollte ein*e Teilnehmer*in aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände am Tag des Wettbewerbs nicht mitwirken können, hat er/sie dies mindestens 48 Stunden vor dem Livestream des UNESCONTEST schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird sein/ihr Musikstück vom aktuellen Wettbewerb ausgeschlossen und darf in der darauffolgenden Ausgabe des UNESCONTESTS vorgestellt werden. Unterlässt der/die Teilnehmer*in eine solche Benachrichtigung, wird er/sie mit einer Teilnahmesperre von sechs Monaten belegt.

4. Nachrücker

Für zu spät eingereichte oder anderweitig disqualifizierte Beiträge werden aus den eingegangenen Anmeldungen per Losentscheid zwei Nachrücker gewählt, die ebenfalls öffentlich bekannt gemacht werden. Diese können sich kurzfristig zur Teilnahme bereit erklären, um ggf. ausgefallene Teilnehmer zu ersetzen. Ein Anspruch auf die Teilnahme an HÖREN! Online besteht in diesem Fall nicht

5. Ablauf

Alle zugelassenen Teilnehmer*innen präsentieren ihre Musikstücke am Tag des Wettbewerbs im Rahmen eines moderierten Online-Streams. In kurzen Online-Interviews erläutern sie, warum sie sich für das von ihnen ausgewählte Musikstück entschieden haben.

 

Im Anschluss an die Vorstellung der Musikstücke werden diese von den Teilnehmern wechselseitig bewertet. Auch Zuschauer, die keine eigenen Musikstücke eingereicht haben, dürfen über eine eigens eingerichtete Online-Plattform über die Musikstücke abstimmen. Die Wertung von Teilnehmern und Zuschauern fließt zu jeweils 50 % in die Endwertung mit ein.

 

Nach der Abstimmung werden die 10 Musikstücke mit den meisten Punkten in Reihenfolge der Plätze 10 bis 1 vorgestellt. Die 3 Teilnehmer*innen mit der höchsten Punktezahl sind automatisch für die nächste Ausgabe des HÖREN! Online qualifiziert. Der/die Teilnehmer*in mit der höchsten Punktezahl gewinnt ggf. einen von Sponsoren gestifteten Preis und/oder das Recht, bei der nächsten Folge von HÖREN! Online persönlich anwesend zu sein.

6. Durchführung und Promotion

Die Durchführung von HÖREN! Online erfolgt durch Dr. Irving Wolther, _phonos-Journalistenbüro, Voßstr. 20, 30161 Hannover. Im Rahmen des Wettbewerbs werden Newsletter versandt, Social-Media-Postings erstellt und die Webseite www.hoeren-song-contest.de gepflegt.

7. Wahl der eingereichten Musikstücke

Eingereicht werden dürfen Musikstücke sämtlicher Epochen (Antike, Mittelalter, Neuzeit), Genres (Klassik, Jazz, Pop, Rock, Schlager, Heavy Metal usw.) und Aufführungsformen (Instrumental, A cappella, Studioversion, Livemitschnitt) deren Länge 5 Minuten nicht überschreitet. Längere Musikstücke werden nach 5 Minuten ausgeblendet.

 

Im Vordergrund stehen dabei die musikalische Originalität bzw. die Emotionen, die das Musikstück bei den Hörer*innen auslöst, nicht zwangsläufig die Qualität der Aufnahme. Auch eine Schellackplatte oder alte Musikkassette kann musikalische Schätze bergen. Die Einreichung muss allerdings im mp3-Format erfolgen.

8. Geheimhaltung und Werbungsverbot

Die eingereichten Beiträge müssen vor ihrer Vorstellung in einer Folge von HÖREN! Online geheim bleiben. Eine Vorstellung bzw. Aufforderung zur Abstimmung über die sozialen Netzwerke führen zur Disqualifikation. Auf die Teilnahme an HÖREN! Online darf allerdings hingewiesen werden.

9. Anzahl der Beiträge und Wertungsgewichtung durch "Cassandra"

Die Anzahl der teilnehmenden Beiträge beläuft sich auf 21 (3 Musikstücke der drei besten Teilnehmer*innen des vorangehenden Wettbewerbs und 18 Musikstücke der ausgelosten Teilnehmer*innen).

 

Eine „Cassandra“ hat nach Vorstellung aller Beiträge das Recht, eine*n Teilnehmer*in auszuwählen, dessen/deren Punkte doppelt in die Wertung einfließen. Hierbei handelt es sich um einen/eine Vertreter*in der UNESCO City of Music Hannover, des kre|H|tiv-Netzwerks oder einer anderen Partnerorganisation.

 

Durch "Cassandra" soll zum einen das musikalische Schaffen bzw. der musikalische Geschmack einzelner Teilnehmer*innen besonders gewertschätzt werden. Zum anderen stellt sie einen weiteren Spannungsfaktor dar, da diese Wertschätzung Einfluss auf das Endergebnis hat.

10. Wertung

Die 20 (bzw. 21) Teilnehmer*innen bewerten gegenseitig ihre Songs nach dem ESC-Schema (12, 10, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 Punkte). Die Punkte werden von den Teilnehmer*innen in ein gesondertes Abstimmungstool eingegeben und die drei Höchstpunktzahlen 8, 10 und 12 Punkte in Bild und Ton verlesen.

 

Parallel dazu werten die Zuschauer über ein Online-Abstimmungstool. Die Zuschauer können maximal 5 Songs jeweils 1 Punkt geben. Die Zuschauerpunkte werden anschließend proportional auf das Juryergebnis hochgerechnet und zu den Jurypunkten addiert.


Verkündet werden nur die 10 besten Plätze von Platz 10 aufwärts zu Platz 1. So bleibt bis zum Schluss die Spannung erhalten. Das vollständige Ergebnis wird den Teilnehmer*innen im Newsletter mitgeteilt und fließt in die Berechnung der Hall of Fame der erfolgreichsten Teilnehmer*innen an HÖREN! Online ein.

11. Gewinner von HÖREN! Online

Das Musikstück, das die meisten Punkte von Teilnehmer*innen und Zuschauern erhält, gewinnt die jeweilige Folge von HÖREN! Online. Die 3 Teilnehmer*innen mit der höchsten Punktezahl sind automatisch für die nächste Ausgabe von HÖREN! Online qualifiziert und dürfen einen neuen Song einreichen.

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Der/die Teilnehmer*in mit der höchsten Punktezahl gewinnt ggf. einen von Sponsoren gestifteten Preis oder das Recht, bei der nächsten Folge des UNESCONTEST persönlich anwesend zu sein oder das Recht, seine Startnummer beim nächsten UNESCONTEST selbst aussuchen zu dürfen oder das Recht, als „Cassandra“ die eingereichten Beiträge vorab zu sichten und einen „konventionellen“ Beitrag auszusortieren. In letzterem Fall verzichtet er damit gleichzeitig auf seine eigene Wettbewerbsteilnahme. Er wird dafür ausführlich interviewt, muss seine Entscheidung begründen und kann etwas über seine eigenen musikalischen Präferenzen erzählen.

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Der Veranstalter behält sich vor, die vorgenannten Möglichkeiten aus organisatorischen Gründen und/oder Gründen des Gesundheitsschutzes einzuschränken. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Hall of Fame

Die 20 erfolgreichsten Teilnehmer*innen von HÖREN! Online werden in einer Hall of Fame geführt. Das Ranking setzt sich aus den Platzierungen ihrer jeweils eingereichten Songs zusammen und wird monatlich aktualisiert, wobei auch die Platzierungen zwischen 11 und 20 Eingang finden, die im Rahmen des Streams nicht verkündet werden.
 

Durch ihre Teilnahme willigen die Teilnehmer*innen ein, dass sie mit Foto und Klarnamen in der Hall of Fame veröffentlicht werden.

13. Archivierung und Sperrliste

Die aufgezeichneten Streams von HÖREN! Online sind in der zugehörigen YouTube-Playlist für unbegrenzte Zeit abrufbar. Alle bislang vorgestellten Musikstücke werden in einer Sperrliste in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt und dienen als Fundgrube für Musikfreunde und Orientierung für künftige Teilnehmer, um nicht zweimal das gleiche Musikstück einzureichen.

14. Häufigkeit von HÖREN! Online

HÖREN! Online findet monatlich statt. Die genauen Termine werden über den Newsletter bekanntgegeben. Am Jahresende treten die 11 Monatssiegersongs gegeneinander an und es wird von den Zuschauern ein Jahressiegersong gekürt.

15. Startgebühr

Die Teilnahme an HÖREN! Online ist kostenlos. Zur Finanzierung der laufenden Kosten des Wettbewerbs wird von den 21 Finalisten eine Startgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Die Startgebühr für die Musikschaffenden wird durch Spenden von Musikpatinnen/Musikpaten übernommen.

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Das Ergebnis des Wettbewerbs ist von der Entrichtung der Startgebühr unabhängig und hängt ausschließlich an der Bewertung durch die aktiven Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen von HÖREN! Online.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: FAQ
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